E10 Verordnung und E5 Bereitstellung
In der Sitzung des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut am 23.02.2011 haben wir unter anderem über den Biokraftstoff E10 gesprochen.
Im Rahmen der Diskussion hat der Parlamentskreis beschlossen, sich für den Erhalt des E5-Kraftstoffes über das Jahr 2013 hinaus einzusetzen.
In dieser Hinsicht gibt es gute Neuigkeiten für die Besitzer historischer Fahrzeuge: In Deutschland sind die Kraftstoffanbieter per Verordnung verpflichtet, E5-Super weiterhin anzubieten - und zwar zeitlich unbefristet. (Diese Verpflichtung könnte nur durch eine Änderung der Verordnung zurückgenommen werden, was jedoch nicht geplant ist.) Die EU verlangt nur ein verpflichtendes Anbieten bis 2013. Deutschland geht mit der Verordnung also über die EU-Vorgaben hinaus.
Grundlage ist die Neufassung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraftstoffen (10. BImSchV), die am 14. Dezember 2010 in Kraft getreten ist.
Die neue Fassung der 10. BImSchV dient der Umsetzung der europäischen Kraftstoffqualitätsrichtlinie 98/70/EG sowie der europäischen Schwefelrichtlinie 1999/32/EG.
Der entscheidende Passus ist der § 3 „Anforderungen an Ottokraftstoffe; Bestandsschutzsortenregelung“.
Mit besten Grüßen
Jens Koeppen MdB
Jens Koeppen MdB, Platz der Republik 1, 11011 Berlin